Widerrufsrecht

 

1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel, die bei sachgemäßer Prüfung ohne weiteres feststellbar sind, müssen bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns gerügt werden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

2. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, z.B. bei geringen handelsüblichen Abweichungen in Größe, Farbe, Qualität, Toleranz und der sonstigen Ausführungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

3. Soweit die Ware mit einem Mangel behaftet ist, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, sind wir zunächst unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

4. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.

5. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

6. Rechte wegen mangelhafter Produkte oder Leistungen verjähren – soweit nichts abweichendes vereinbart ist – innerhalb von 12 Monaten vom Tage des gesetzlichen Verjährungsbeginns an gerechnet. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt.

7. Soweit die Mängelanzeige – auch in Form der Rücksendung der Ware - durch den Kunden schuldhaft unbegründet erfolgt ist, hat er die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

8. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises bzw. zur Rücknahme der Ware auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rücknahme der Ware verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Kunden zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Kunden vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte; für den Umfang gilt Abschnitt VI Ziffer 4 entsprechend. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist; Abschnitt VI Ziffer 1 gilt entsprechend.

9. Die Verpflichtung gem. Abschnitt VI Ziffer 8 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gem. § 478 BGB bestehen im übrigen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

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